Testpflicht in Seniorenheimen
Derzeit gilt immer noch, dass ALLE Besucher eines Senioren- und Pflegeheimes (auch die GEIMPFTEN und GENESENEN) einen negativen Testnachweis vorlegen müssen. Dies kann ein sogenannter PCR-Test sein, der höchstens 48 Stunden vor Besuch durchgeführt werden darf oder ein PoC-Antigentest (sog. Schnelltest), der höchstens 24 Stunden vor Besuch durchgeführt wurde.
In unserem Hause können Sie jw. Montags, Mittwochs und Freitags zwischen 14:00 Uhr und 14:30 Uhr einen Schnelltest erhalten (eine Anmeldung ist nicht erforderlich – wir bitten Sie allerdings, Wartezeiten mit einzuplanen). An den anderen Tagen bitten wir Sie, sich bei den umliegenden Apotheken und Dienstleistern einen entsprechenden Tests zu besorgen. Wer wann und wo entsprechende Tests anbietet, finden Sie auf den Internetseiten des Landkreises Lindau (hier).
Weitere Informationen zur „Coronavirus-Testverordnung finden Sie hier
Einen entsprechenden Berechtigungsschein für solch einen kostenlosen Bürgertest erhalten Sie von uns. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an unsere Heimverwaltung.
Denken Sie bitte daran – bei uns gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske – ab 01.10.2022 sind wieder die FFP2-Masken PFLICHT!